Übersicht
1. Preise
2. Lieferfrist für Lagerartikel
3. Versandkosten
4. Zahlungskonditionen
5. Garantie
6. Rücksendungen
7. Gerichtsstand
1. Preise
Die Verkaufspreise verstehen sich grundsätzlich netto inkl. MWSt. Auf einzelnen Produktegruppen werden umsatzabhängige Mengenrabatte gewährt, auf gewissen Artikeln kommen mengenbezogene Staffelpreise zur Anwendung. Preisänderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt vorbehalten. Für einzelne Artikel gelten Tagespreise.
2. Lieferfrist für Lagerware
Bestellungen, die bis 15.00 Uhr bei uns eintreffen, werden ohne Gegenbericht am nächsten Tag ausgeführt und unseren Transport-Partnern übergeben. Express-Lieferungen werden bis 17.30 Uhr ausgeführt.
3. Versandkosten
- Warenwert bis CHF 1'000.-- Kostenbeitrag bei Versand am Folgetag von CHF 12.-- / Versand am gleichen Tag CHF 15.--
- Warenwert CHF 1'000 – 3'000 Kostenbeitrag 1% bei Versand am Folgetag / Versand am gleichen Tag 1.4%
- Ab Warenwert CHF 3'000 porttofrei
- Zuschlag von CHF 2.-- für ein Priority-Paket
- Zuschlag von CHF 20.-- für Swiss-Express Folgetag (pro Paket)
- Zuschlag von CHF 15.-- für eine Nachnahme
4. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsbedingungen lauten in der Regel 30 Tage netto, für Lieferungen zu Sonderpreisen 10 Tage netto. In besonderen Fällen können individuelle Abmachungen getroffen werden. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Rechnungen fällig. Cliff Vertriebs GmbH behält sich die Verrechnung von Inkassospesen und Verzugszinsen sowie die Erhebung einer Mahngebühr vor. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Cliff Vertriebs GmbH. Cliff Vertriebs GmbH behält sich jederzeit vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Nachnahme auszuführen.
5. Garantie
Cliff Vertriebs GmbH gewährt ihren Kunden die gleiche Garantie, wie der Hersteller oder Importeur der betreffenden Produkte. Garantieansprüche sind schriftlich, unter Beilage des beanstandeten Produktes und von Belegen, geltend zu machen.
6. Rücksendungen
Wir nehmen alle von uns gelieferten Produkte nach Gebrauch kostenlos zurück. Das Leergut ist korrekt, d.h. auslaufsicher zu verpacken und franko anzuliefern.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Guntershausen/Aadorf es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.